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Gesamtbehandlungsplan

Ziel einer psychiatrisch psychotherapeutischen Behandlung ist eine sichere, möglichst rasche Hilfe bei seelischen Erkrankungen.

Eine psychiatrisch - psychotherapeutische Behandlung beginnt mit einem Erstgespräch. In diesem besteht die Möglichkeit zur Bildung einer Vertrauensbasis zwischen Arzt und Patient/in, die zu einer Behandlungsvereinbarung führen kann. Zentraler Inhalt einer solchen Behandlungsvereinbarung ist die gemeinsame Bestimmung eines Gesamtbehandlungsplanes. Dieser orientiert sich an den Möglichkeiten, Zielvorstellungen und Bedürfnissen des Patienten und an den Ergebnissen der fachlichen Beurteilung durch den Arzt. Gesamtbehandlungsplan bedeutet, dass zur Überwindung der belastenden Symptome das Zusammenspiel mehrerer unterschiedlicher Maßnahmen notwendig ist. Diese habe ich versucht, in meiner Publikation darzustellen.